PYROTECHNIK NICHT VERBOTEN, laut Polizeipräsidentin Slowik

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In einem Interview in der Morgenpost antwortete Polizeipräsidentin Slowik auf die Frage "Welche Auflagen wurden für die 18 Uhr-Demonstration erlassen?", dass zumindest Pyrotechnik nicht verboten sei, weil sie es bei so vielen Menschen nicht kontrollieren könnten. Ob sich das bis zum letzten hier eingesetzten Dorfbullen aus Bayern auch rumspricht, bleibt abzuwarten.

Hier der betreffende Absatz aus dem Interview mit der Morgenpost vom 29.04.2023:

Welche Auflagen wurden für die 18 Uhr-Demonstration erlassen?

Wir haben Gegenstände, die zur Identitätsverschleierung geeignet sind, wie zum Beispiel Sturmhauben sowie Gegenstände, die als Schutzausrüstung dienen, wie zum Beispiel Körperprotektoren verboten. Zudem wurden Beschränkungen erteilt. Dazu gehören unter anderem die Untersagung der Verherrlichung von Gewalttaten in jeglicher Form oder das Skandieren ehrverletzender Parolen gegenüber ethnischen oder religiösen Gruppen. Pyrotechnik ist allerdings nicht verboten, weil das schlicht bei so vielen Menschen nicht zu kontrollieren wäre.